Die Stadt Frankfurt hat insgesamt fünf Finanzämter, wovon ein Finanzamt eine separate räumliche Zuständigkeit aufweist.
Es handelt sich dabei um das Finanzamt Frankfurt V - auch als Finanzamt Frankfurt-Höchst bekannt -, das für alle natürliche Personen bzw. Personenvereinigungen mit Wohnsitz bzw. Sitz in den Stadtteilen Höchst, Nied. Griesheim, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zuständig ist. Außerdem ist das Finanzamt zuständig für alle Körperschaften (Kapitalgesellschaften) im ganzen Stadtgebiet, die mit den Anfangsbuchstaben N bis Z beginnen. Schließlich befindet sich im Finanzamt Frankfurt V noch die Betriebsprüfungsstelle für Körperschaften mit den Anfangsbuchstaben von N – Z.
Die Kontaktdaten lauten:
1. Finanzamt Frankfurt V-Höchst
Gutleutstraße 116
60327 Frankfurt
Telefon: +49(0)69 2545 05
Telefax: (+49(0)69 2545 5999
E-Mail: Poststelle@fa-fh.hessen.de
Die übrigen Finanzämter Frankfurt I bis IV sind für die natürlichen Personen und Personenvereinigungen des restlichen Stadtgebiets sowie für die Körperschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis M im gesamten Stadtgebiet zuständig.
Dabei entfallen auf das Finanzamt Frankfurt I die Anfangsbuchstaben P bis Z für natürliche Personen und Personenvereinigungen sowie deren Betriebsprüfung. Außerdem beherbergt dieses Finanzamt die Steuerfahndung und die Buß- und Strafsachenstelle für das gesamte Stadtgebiet.
Die Kontaktdaten lauten:
2. Finanzamt Frankfurt I
Gutleutstraße 124
60327 Frankfurt
Telefon: +49(0)69 2545 01
Telefax: +49(0)69 2545 1999
E-Mail: Poststelle@fa-ff1.hessen.de
Das Finanzamt Frankfurt II ist zuständig für natürliche Personen und Personenvereinigungen mit dem Anfangsbuchsstaben A bis G des restlichen Stadtgebiets sowie deren Betriebsprüfung. Außerdem beherbergt es die Vollstreckungsstelle für das gesamte Stadtgebiet.
Die Kontaktdaten lauten:
3. Finanzamt Frankfurt II
Gutleutstraße 124
60327 Frankfurt
Telefon: +49(0)69 2545 02
Telefax: +49(0)69 2545 1999
E-Mail: Poststelle@fa-ff2.hessen.de
Das Finanzamt Frankfurt III ist zuständig für Körperschaften (Kapitalgesellschaften) mit dem Anfangsbuchsstaben A bis M des restlichen Stadtgebiets sowie deren Betriebsprüfung. Außerdem beherbergt es die Grunderwerbsteuer- und die Bewertungsstelle für das gesamte Stadtgebiet. Schließlich ist das Finanzamt zuständig für die Versicherungs-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer sowie für die Besteuerung von Versicherungsunternehmen im gesamten Stadtgebiet.
Die Kontaktdaten lauten:
4. Finanzamt Frankfurt III
Gutleutstraße 124
60327 Frankfurt
Telefon: +49(0)69 2545 03
Telefax: +49(0)69 2545 1999
E-Mail: Poststelle@fa-ff3.hessen.de
Das Finanzamt Frankfurt IV ist zuständig für natürliche Personen und Personenvereinigungen mit dem Anfangsbuchsstaben H bis O des restlichen Stadtgebiets sowie deren Betriebsprüfung. Außerdem beherbergt es die Kraftfahrzeugsteuer stelle und die Finanzkasse für das gesamte Stadtgebiet.
Die Kontaktdaten lauten:
5. Finanzamt Frankfurt IV
Gutleutstraße 124
60327 Frankfurt
Telefon: +49(0)69 2545 04
Telefax: +49(0)69 2545 1999
E-Mail: Poststelle@fa-ff4.hessen.de