Hundesteuer im Rhein-Main-Gebiet

Das Halten von Hunden für private Zwecke unterliegt der kommunalen Hundesteuer, die jede Gemeinde selbst – in der Regel durch eine entsprechende Satzung – festsetzen und erheben kann.

Dabei sind erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gemeinden festzustellen. So beträgt beispielsweise die (jährliche) Hundesteuer in Frankfurt / Main für den ersten Hund 90 €, in Offenbach 75 € und in Wiesbaden 75,60 €. Größer sind die Unterschiede bei der Besteuerung von Kampfhunden. Während in Frankfurt für diese gefährlichen Hunde 900 € Hundesteuer zu zahlen sind, beträgt sie in Offenbach lediglich 140 € bzw. in Wiesbaden 151,20 €, jeweils genau so viel wie für einen beliebigen weiteren Hund.

Teilweise erheblich niedriger ist die Hundesteuer in kleineren Gemeinden des Rhein-Main-Gebiets. So kostet die Hundesteuermarke z.B. in Dreieich nur 48 € für den ersten Hund im Jahr, in Kronberg 60 € und in Mühlheim sogar nur 36 € im Jahr.

Einzelheiten zur Besteuerung von Hunden erfahren Sie bei einem lokalen Steuerberater.

Gewerbesteuer-Hebesätze im Großraum Frankfurt

Als kommunale Steuer ist die Bedeutung der Gewerbesteuer seit der Einführung der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit eher zunehmend. Sie wird als wesentlicher Standortfaktor bei unternehmerischen Entscheidungen oft kaum unberücksichtigt. Damit dieser Faktor bei längerfristigen Planungen besser einbezogen werden kann, geben wir hier kurz die wichtigsten Gewerbesteuer-Hebesätze für den Großraum Frankfurt im Überblick wieder:

§  Stadt Frankfurt / Main 460 %

§  Wiesbaden 440 %

§  Mainz 440 %

§  Offenbach 440 %

§  Darmstadt 425 %

§  Neu-Isenburg 350 %

§  Bad Homburg 350 %

Wenngleich die Hebesätze im Großraum Frankfurt nicht sehr weit auseinander liegen – der Hebesatz der Stadt Frankfurt liegt nur um 110 Prozentpunkte höher als in Neu-Isenburg -, macht der Unterschied gerade bei juristischen Personen, die keinen gewerbesteuerlichen Freibetrag wie natürliche Personen bekommen und auch keine Anrechnung nach § 35 EStG kennen, ein nicht zu vernachlässigendes Kriterium aus  und sollte bei Standortentscheidungen nicht außer Acht gelassen werden.

Frankfurter Finanzämter

Die Stadt Frankfurt hat insgesamt fünf Finanzämter, wovon ein Finanzamt eine separate räumliche Zuständigkeit aufweist.

Es handelt sich dabei um das Finanzamt Frankfurt V - auch als Finanzamt Frankfurt-Höchst bekannt -, das für alle natürliche Personen bzw. Personenvereinigungen mit Wohnsitz bzw. Sitz in den Stadtteilen Höchst, Nied. Griesheim, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zuständig ist. Außerdem ist das Finanzamt zuständig für alle Körperschaften (Kapitalgesellschaften) im ganzen Stadtgebiet, die mit den Anfangsbuchstaben N bis Z beginnen. Schließlich befindet sich im Finanzamt Frankfurt V noch die Betriebsprüfungsstelle für Körperschaften mit den Anfangsbuchstaben von N – Z.

Die Kontaktdaten lauten:

1. Finanzamt Frankfurt V-Höchst
Gutleutstraße 116
60327 Frankfurt

Telefon: +49(0)69 2545 05
Telefax: (+49(0)69 2545 5999
E-Mail: Poststelle@fa-fh.hessen.de

Die übrigen Finanzämter Frankfurt I bis IV sind für die natürlichen Personen und Personenvereinigungen des restlichen Stadtgebiets sowie für die Körperschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis M im gesamten Stadtgebiet zuständig.

Dabei entfallen auf das Finanzamt Frankfurt I die Anfangsbuchstaben P bis Z für natürliche Personen und Personenvereinigungen sowie deren Betriebsprüfung. Außerdem beherbergt dieses Finanzamt die Steuerfahndung und die Buß- und Strafsachenstelle für das gesamte Stadtgebiet.

Die Kontaktdaten lauten:

2. Finanzamt Frankfurt I
Gutleutstraße 124
60327 Frankfurt

Telefon: +49(0)69 2545 01
Telefax: +49(0)69 2545 1999
E-Mail: Poststelle@fa-ff1.hessen.de

Das Finanzamt Frankfurt II ist zuständig für natürliche Personen und Personenvereinigungen mit dem Anfangsbuchsstaben A bis G des restlichen Stadtgebiets sowie deren Betriebsprüfung. Außerdem beherbergt es die Vollstreckungsstelle für das gesamte Stadtgebiet.

Die Kontaktdaten lauten:

3. Finanzamt Frankfurt II
Gutleutstraße 124
60327 Frankfurt

Telefon: +49(0)69 2545 02
Telefax: +49(0)69 2545 1999
E-Mail: Poststelle@fa-ff2.hessen.de
 

Das Finanzamt Frankfurt III ist zuständig für Körperschaften (Kapitalgesellschaften) mit dem Anfangsbuchsstaben A bis M des restlichen Stadtgebiets sowie deren Betriebsprüfung. Außerdem beherbergt es die Grunderwerbsteuer- und die Bewertungsstelle für das gesamte Stadtgebiet. Schließlich ist das Finanzamt zuständig für die Versicherungs-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer sowie für die Besteuerung von Versicherungsunternehmen im gesamten Stadtgebiet.

Die Kontaktdaten lauten:

4. Finanzamt Frankfurt III
Gutleutstraße 124
60327 Frankfurt

Telefon: +49(0)69 2545 03
Telefax: +49(0)69 2545 1999
E-Mail: Poststelle@fa-ff3.hessen.de
 

Das Finanzamt Frankfurt IV ist zuständig für natürliche Personen und Personenvereinigungen mit dem Anfangsbuchsstaben H bis O des restlichen Stadtgebiets sowie deren Betriebsprüfung. Außerdem beherbergt es die Kraftfahrzeugsteuer stelle und die Finanzkasse für das gesamte Stadtgebiet.

Die Kontaktdaten lauten:

5. Finanzamt Frankfurt IV
Gutleutstraße 124
60327 Frankfurt

Telefon: +49(0)69 2545 04
Telefax: +49(0)69 2545 1999
E-Mail: Poststelle@fa-ff4.hessen.de

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