Das Halten von Hunden für private Zwecke unterliegt der kommunalen Hundesteuer, die jede Gemeinde selbst – in der Regel durch eine entsprechende Satzung – festsetzen und erheben kann.
Dabei sind erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gemeinden festzustellen. So beträgt beispielsweise die (jährliche) Hundesteuer in Frankfurt / Main für den ersten Hund 90 €, in Offenbach 75 € und in Wiesbaden 75,60 €. Größer sind die Unterschiede bei der Besteuerung von Kampfhunden. Während in Frankfurt für diese gefährlichen Hunde 900 € Hundesteuer zu zahlen sind, beträgt sie in Offenbach lediglich 140 € bzw. in Wiesbaden 151,20 €, jeweils genau so viel wie für einen beliebigen weiteren Hund.
Teilweise erheblich niedriger ist die Hundesteuer in kleineren Gemeinden des Rhein-Main-Gebiets. So kostet die Hundesteuermarke z.B. in Dreieich nur 48 € für den ersten Hund im Jahr, in Kronberg 60 € und in Mühlheim sogar nur 36 € im Jahr.
Einzelheiten zur Besteuerung von Hunden erfahren Sie bei einem lokalen Steuerberater.