Als kommunale Steuer ist die Bedeutung der Gewerbesteuer seit der Einführung der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit eher zunehmend. Sie wird als wesentlicher Standortfaktor bei unternehmerischen Entscheidungen oft kaum unberücksichtigt. Damit dieser Faktor bei längerfristigen Planungen besser einbezogen werden kann, geben wir hier kurz die wichtigsten Gewerbesteuer-Hebesätze für den Großraum Frankfurt im Überblick wieder:
§ Stadt Frankfurt / Main 460 %
§ Wiesbaden 440 %
§ Mainz 440 %
§ Offenbach 440 %
§ Darmstadt 425 %
§ Neu-Isenburg 350 %
§ Bad Homburg 350 %
Wenngleich die Hebesätze im Großraum Frankfurt nicht sehr weit auseinander liegen – der Hebesatz der Stadt Frankfurt liegt nur um 110 Prozentpunkte höher als in Neu-Isenburg -, macht der Unterschied gerade bei juristischen Personen, die keinen gewerbesteuerlichen Freibetrag wie natürliche Personen bekommen und auch keine Anrechnung nach § 35 EStG kennen, ein nicht zu vernachlässigendes Kriterium aus und sollte bei Standortentscheidungen nicht außer Acht gelassen werden.